Bringt das E-Health-Gesetz (EHG) die digitale Revolution im Gesundheitswesen?

Speichermöglichkeit von Gesundheitsdaten an zentraler Stelle geplant

digitale Vernetzung

Das EHG sieht eine Stärkung der Patienteninteressen und den Ausbau der digitalen Infrastruktur zum Austausch von Gesundheitsdaten vor. Die Versicherten sollen laut Gesundheitsministerium unter anderem die Möglichkeit haben, eigene Daten wie das Diabetestagebuch im sogenannten Patientenfach zu speichern und ausgewählten Personen verfügbar zu machen.

Eine Digitalisierung hat im Gesundheitswesen bislang nur unzureichend stattgefunden und wird nun durch das neue Gesetz vorangetrieben. Eine Reihe von digital und online nutzbaren Anwendungen sollen die Interessen der Patienten mehr in den Mittelpunkt rücken und für mehr Transparenz sorgen.

Die zentrale Speicherung von Versichertendaten und die Vernetzung aller wichtigen beteiligten Organe im Gesundheitswesen ist der Kern des Gesetzes, welches das deutsche Gesundheitswesen digital auf den neuesten Stand bringen soll.

Vor über zehn Jahren wurde den Patienten ein gesetzliches Zugriffsrecht auf ihre Versichtertendaten eingeräumt. Die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Passfoto soll dies nun möglich machen. Sie hat die bisherige Krankenversichertenkarte abgelöst und ist der erste Baustein des im Dezember 2015 verabschiedeten E-Health-Gesetzes.

Mega IT-Projekt zum Ausbau der Infrastruktur und Stärkung der Patientenautonomie

Bereits im Jahre 2002 hat das Bundesgesundheitsministerium mit den ersten Planungen zum Ausbau der digitalen Vernetzung im deutschen Gesundheitswesen begonnen. In Krankenhäusern und Arztpraxen werden die Patientendaten heute zwar digital verarbeitet und gespeichert, der Austausch findet jedoch häufig immer noch per Brief oder Fax statt.

Die Schaffung einer geeigneten sicheren Infrastruktur mit Schnittstellen und Speichermöglichkeiten sind ein zentrales Element des Gesetzes. Für die Stärkung der Patientenautonomie durch mehr Transparenz und Selbstbestimmung sind verschiedene neue Anwendungen geplant. In mehreren Stufen sollen nach und nach die neuen Möglichkeiten ausgebaut und verfügbar gemacht werden. Das Strukturprogramm gilt als weltweit größtes IT-Projekt. Die Maßnahmen erstrecken sich dabei auf Daten von mehr als 70 Millionen Versicherten.

Geplante Ziele und Anwendungen des Gesetzes

Zunächst sollen die auf der eGK gespeicherten Versichertenstammdaten online abgeglichen werden können. Änderungen zum Beispiel bei der Adresse werden so beim Arzt oder der Krankenkasse automatisch aktualisiert.

Auf der Karte sollen zukünftig neben den administrativen Informationen zudem Notfalldaten und ein Medikationsplan hinterlegt werden können. Auch der elektronische Arztbrief soll durch das Gesetz gefördert werden und kann die Informationen ergänzen. Der Versicherte kann dabei selbst entscheiden ob und welche Daten aufgenommen werden sollen, und wer Zugriff erhält. Beim Arzt gibt der Patient die Daten durch Eingabe einer PIN frei. Gleichzeitig muss der Heilberufsausweis des Arztes als zweiter Schlüssel im Lesegerät vorhanden sein. Angaben zu Allergien und Vorerkrankungen stehen so im Notfall schnell zur Verfügung und können bei der Behandlung berücksichtigt werden. Die Notfalldaten sollen auf Wunsch auch ohne PIN zugänglich sein.

Ein Medikationsplan soll dem Patienten ab Oktober 2016 zunächst in analoger (gedruckter) Form vom Arzt zur Verfügung stehen. Hier werden bei Anwendungen von mehr als drei Arzneimitteln die entsprechenden Daten dazu notiert. Diese Informationen kann der Versicherte anderen behandelnden Personen weitergeben. Negative Wechselwirkungen können auf diese Weise erkannt und vermieden werden.

Patientenakte und Patientenfach

Die elektronische Patientenakte (ab 2018) bietet die Möglichkeit, weitere Dokumente zur Behandlung digital zu hinterlegen. Röntgenbilder oder schriftliche Befunde können unkompliziert übermittelt werden. Zudem werden unnötige Zweitanfertigungen von Aufnahmen vermieden und dadurch Kosten gespart.

Mit dem Patientenfach hat der Versicherte auch außerhalb der Praxis Zugriff auf seine Daten. Welche Daten hier hinterlegt werden entscheidet der Versicherte selbst. Zudem können eigene Daten, zum Beispiel ein Diabetestagebuch, gespeichert und dem Arzt zur Verfügung gestellt werden. Übersicht und Transparenz über die Diagnose stellen die Interessen und die Mündigkeit der Patienten mehr in den Mittelpunkt. Ab 2018 ist ein gesetzlicher Anspruch auf das Patientenfach vorgesehen und muss dann zur Verfügung stehen.

Auf dem Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit (8.-10.Juni 2016) wurde diskutiert, ob auch weitere Berufsgruppen wie Pfleger oder Diabetesassistenten eingebunden werden könnten. Dies wurde von Bündnis 90 / die Grünen bereits 2015 in einem Antrag zur Überarbeitung des Gesetzes gefordert.

Infobox: Stufenplan

Januar 2015:    

Verpflichtende elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Lichtbild (Ausnahmen möglich) und zusätzlicher Angabe zum Geschlecht

Oktober 2016: 

gesetzlicher Anspruch auf Medikationsplan für Versicherte mit Anwendung von mehr als drei Arzneimitteln

Ende 2016:       

Fertigstellung und Veröffentlichung eines Interoperabilitätsverzeichnises durch die Gematik

April 2017:        

Aufnahme der telekonsiliarischen Befundbeurteilung (Ferndiagnose) in die vertragsärztliche Versorgung

Juni 2017:         

Fertigstellung des Interoperabilitätsverzeichnises zu Standards von vorhandenen IT-Systemen

Juli 2017:           

Online-Videosprechstunde als vertragsärztliche Leistung

ab 2018:            

Verfügbarkeit des Medikationsplans über die eGK

ab 2018:            

gesetzlicher Anspruch auf Speicherung von Daten der eGK in einem elektronischen Patientenfach

Ende 2018:       

Vorhandensein der Voraussetzungen für die Nutzung der elektronischen Patientenakte

Ausbau der Telemedizin

Im Bereich der Telemedizin spielt die Patientenakte als Schnittstelle zum Datenaustausch eine wichtige Rolle. Für Patienten im ländlichen Raum sollen Onlineangebote die strukturellen Schwächen ausgleichen und den Zugang zu Fachpersonal vereinfachen. 2017 werden dazu mehrere Angebote wie zum Beispiel die Online-Sprechstunde als vertragsärztliche Versorgungsleistung auf den Weg gebracht.

Aufbau einer zentralen Infrastruktur zur Datenspeicherung

Die elektronische Patientenakte und das Patientenfach werden nicht auf der Gesundheitskarte, sondern an einer zentralen Stelle gespeichert. Die Kapazität der Karte würde dafür nicht ausreichen. Andere Speichermedien wie ein USB-Stick beispielsweise sind nicht zuverlässig genug und deshalb ebenfalls nicht geeignet. Hier sollen gleiche Standards für alle beteiligten Organe verpflichtend werden.

Nutzen für Diabetiker

Smart health

Als Diabetiker ist man es gewohnt, im Rahmen seiner Behandlung regelmäßig Messdaten und Ernährung zu protokollieren. Statt dem analogen Diabetikertagebuch stehen auch einige Apps zur Datenverwaltung zur Verfügung. Diese werden hauptsächlich von den Herstellern der Messgeräte zur Verfügung gestellt. Aber auch Krankenkassen wie die TK und die AOK Südwest haben digitale Anwendungen zur Gesundheitskontrolle entwickelt.

Für den Patienten ist die Entscheidung für eine App jedoch schwierig. Da es bislang keine einheitlichen Standards für Gesundheitsapps gibt, lag die Entscheidung über Struktur, Umfang und medizinischen Nutzen allein beim Entwickler. Häufig ist eine digitale Anwendung als kostenloses Zusatzangebot zum Messgerät eher als Lifestyle-App einzustufen. Große Unterschiede gibt es zudem bei der Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Anbieter aus dem Ausland müssen sich beispielsweise ebenfalls an die deutschen Bestimmungen halten, wenn hier personenbezogene Daten erfasst werden.

Nur wenige Apps sind staatlich überprüft worden oder als Medizinprodukt zugelassen. In letzterem Fall sind sie mit dem CE-Zeichen versehen. Die Grünenfraktion fordert zu diesem Punkt die Einführung eines verpflichtenden Prüfsiegels für Apps.

Sicherheit, Transparenz, Qualität

Einheitliche Sicherheitsstandards bei der Datenübertragung und -speicherung würden hier eine große Lücke schließen. Es wäre außerdem wünschenswert, dass die Hersteller wichtige Informationen zu ihren Angeboten übersichtlich, transparent und leicht zugänglich zur Verfügung stellen.

Ein staatliches Prüfsiegel könnte bei der Qualitätsbewertung helfen. Parallel dazu sollten die Diabetesassistenten als wichtige Ratgeber der Patienten geschult werden, um auch im digitalen Bereich auf dem neuesten Stand zu sein. Eine Einbeziehung dieser Berufsgruppen durch die Ausstattung der Berater mit dem Heilberufsausweis würde es möglich machen, die Daten des Patienten über das Patientenfach zu übermitteln.

Umsetzungsorgane – Gründung der Gematik

Zur Umsetzung des Gesetzes hat das Gesundheitsministerium die Organisationen der Selbstverwaltung verpflichtet. Im Gesundheitsbereich sind dies auf Bundesebene im Einzelnen der Spitzenverband Bund der deutschen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Kassenärztliche und Zahnkassenärztliche Bundesvereinigung (KBV und KZBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Apotheker und die Bundesärztkammer (BÄK). Unter dem Dach der 2005 gegründeten Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) sind sie für die Planung und Durchführung des Gesetzesvorhabens E-Health-Gesetzes verantwortlich. Die einzelnen Vertreter bringen dabei die jeweiligen Interessen der Beteiligten Organe in den Umsetzungsprozess mit ein.

IT-Lösungen der Arvato AG

Einer der größten internationalen IT-Dienstleister, die Arvato AG, Tochtergesellschaft des Bertelsmann-Konzerns, bekam 2013 den Auftrag zur Bereitstellung der digitalen Infrastruktur. Sie haben im Gesundheitsbereich bereits verschiedenste IT-Lösungen entwickelt.

Im Rahmen des EHG stellen sie die Server für die Datenspeicherung (in „geografisch sicheren Regionen“) zur Verfügung. Außerdem sind sie für die Bereitstellung der Schnittstellen verantwortlich.

Infobox: Gematik

Zur zielgerichteten Umsetzung des EHG's wurde 2005 die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH gegründet. Die einzelnen Vertreter der Selbstverwaltung aus dem Gesundheitsbereich sind hier der Spitzenverband Bund der deutschen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband mit 50% vertreten), die Kassenärztliche und Zahnkassenärztliche Bundesvereinigung (KBV, 15% und KZBV, 10%), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG, 12%), Apotheker (8%) und die Bundesärztkammer (BÄK, 5%). Rund 260 Experten arbeiten heute an der Planung der Telematikinfrastruktur und entwickeln Standards zu deren Umsetzung.

https://www.gematik.de

Kritik am E-Health-Gesetz

Zu dem Ende 2015 verabschiedeten Gesetz gab es bereits in der Planungsphase umfangreiche Kritik. Bereits 2008 wurde dazu das Aktionsbündnis „Stoppt die e-Card!“ aus Vertretern der verschiedensten Interessengemeinschaften gegründet. Sie informieren über Schwachstellen des Gesetzes und fordern immer wieder die Einstellung des Projektes.

Datensicherheit - Big DataVerfassungsbeschwerde am Berliner Gerichtshof

Bei einem Strategietreffen des Aktionsbündnisses am 29. April dieses Jahres äußerte sich der berliner Anwalt Meinrad Starostik in einem Interview sehr kritisch. Er zweifelt an der dauerhaften Freiwilligkeit über die Selbstbestimmung der Daten aus Patientensicht. In der zentralen Datenspeicherung sieht er zudem große Probleme, diese absolut sicher und unangreifbar umzusetzen. Starostik unterstützt das Aktionsbündnis bei der Verfassungsbeschwerde, die gerade am Berliner Verfassungsgerichtshof geprüft wird.

 
Bundesgesundheitsminister Gröhe fordert „mehr Tempo“

Nachdem die Planungen zum EHG zunächst nur schleppend vorangingen, weil sich die verschiedenen Interessengruppen gegenseitig blockierten, wurde ein verbindlicher Zeitplan festgelegt. Bei Nichteinhaltung oder Verzögerung drohen finanzielle Sanktionen. Gesundheitsminister Hermann Gröhe fordert alle Beteiligten zur zügigen Umsetzung auf – auch die Industrie, welche beispielsweise die Lesegeräte liefern soll.

In einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 13. Januar 2015 sagte Gröhe, dass es „falsch (wäre), dass es nicht genug Datenschutz gibt“. Doch bereits bei der Einführung der Gesundheitskarte sind laut Gegner vom Aktionsbündnis erhebliche Fehler begangen worden. So sei bei der Einreichung der Passfotos die Identität der Versicherten nur unzureichend geprüft worden. Dadurch sind die Karten nicht rechtssicher und müssten für die Einführung der weiteren geplanten Anwendungen neu ausgegeben werden.

Ablehnung durch den Deutschen Ärztetag
Big Data - Zuwachs an Erfassung von Daten
Big Data - Zuwachs an Erfassung von Daten, Quelle: Wikimedia Commons

Dieser Sicherheitsskandal würde von den Verantwortlichen der BÄK ignoriert, so in einer Stellungnahme von Teilnehmern des Deutschen Ärztetags im Juni 2014. Die Teilnehmer des Deutschen Ärztetags lehnten das Gesetz wegen unzähliger Mängel und Probleme bei der praktischen Durchführbarkeit ab. Die Notfalldatensätze seien im geplanten Format beispielsweise im Ausland unbrauchbar.

Kritik auch auf politischer Ebene

Die Linke und die Grünenfraktion fordern umfangreiche Nachbesserungen beim Gesetz. Sie sehen die Patienteninteressen nicht ausreichend repräsentiert und verlangen, zusätzlich Patientenvertreter in die Gematik einzubinden. Wie auch der Ärztetag fürchten sie eher einen Ausbau der Kontrolle über die Prozesse durch Kassen, Staat und medizinische Konzerne. Hier sorge die ungleichmäßige Gewichteverteilung der einzelnen Organe innerhalb der Gematik für Konflikte zwischen den einzelnen Interessensvertretern, bemängeln Teilnehmer des Deutschen Ärztetags.

Es müssten rechtssichere Voraussetzungen und einheitliche, verbindliche Sicherheitsstandards für alle Beteiligten geschaffen werden. Das laut Gröhe „unangetastete Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient“ sei bislang nicht gewährleistet. Die Grünen fordern in ihrem Antrag vom September 2015 eine Absicherung durch die Ausweitung der Schweigepflicht auch auf die externen Dienstleister.

Mängel beim Datenschutz  

Ein rechtssicherer Datenschutz sei bis heute nicht ausreichend sichergestellt, meinen die Grünen. Bei der zentralen Speicherung auf Arvato-Servern könne es zu unkontrollierten Kopien kommen. Durch die einheitliche Speicherung im XML-Format werden die Daten zudem uneingeschränkt auswertbar. Das Gesetz, welches eine Auswertung bislang schützt, könne jederzeit geändert werden. Pikant erscheint hierbei, dass die Arvato AG auch sogenanntes „Data-Mining“ in ihrem Firmenportfolio anbietet. Ein Schutz vor Zugriffen durch Geheimdienste sei nach der NSA-Affäre ohnehin nicht realisierbar.

Die Kritik bezieht sich weiterhin auf die undeutlichen Gesetzesformulierungungen. Die Datenhoheit für den Patienten soll hier nur für einen bestimmten Teil der Daten gelten. Außerdem sei es durch einfache Gesetzesänderungen möglich, das Prinzip der Freiwilligkeit aufzuheben.

Unkontrollierbare Kosten des Projekts

Bisher seien für die Planung große Geldsummen ausgegeben worden. Der Ärztetag monierte die fehlende Kostentransparenz. 2014 lag immer noch keine Kosten-Nutzen-Rechnung vor. Seit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte – für 2006 geplant, 2015 dann erst tatsächlich umgesetzt, seien erhebliche Gelder verschwendet worden. Laut Silke Lüder, Sprecherin des Aktionsbündnisses soll allein die Gematik bis 2013 etwa 700 Millionen Euro ausgegeben haben. Und dabei könne die Karte heute „nichts außer dem Foto“ sagte sie damals in einem Interview mit der Wirtschaftswoche.

Die Kosten für das zeitaufwändige Anlegen und Pflegen der Patientendaten werden auf die Ärzte abgewälzt. Für diese sei die Nutzung der Angebote eben nicht 'freiwillig'.

Ausblick

Konzentriert sich der Gesetzgeber auf die Schaffung einheitlicher Strukturen und Qualitätsvorgaben für digitale Gesundheitsanwendungen, bringt dies mehr Klarheit für die Benutzer. Eine Zusammenarbeit mit Experten bei der Entwicklung und eine gesetzliche Zertifizierung könnten hier bei der Durchsetzung von Standards helfen.

Wünschenswert im Hinblick auf Anwendungen für Patienten ist außerdem eine transparente Informationspolitik der Hersteller und die Verfügbarkeit aller wichtigen Angaben zum Angebot an zentraler Stelle. Durch einen aktiven Dialog zwischen Anbieter und Nutzer könnte das Angebot zusätzlich evaluiert und immer weiter verbessert werden. Auch die beratenden Berufsgruppen wie Apotheker und Diabetesassistenten sollten in diesen Prozess miteinbezogen werden.

(SK)

Glossar

elektronischer Arztbrief:

Entlassungsbrief oder Befundbericht als digitales Transferdokument

Heilberufsausweis:

Wird an autorisierte Berufsgruppen ausgegeben und dient als zweiter Schlüssel bei der Auslesung von Daten, die der Versicherte an die entsprechende Person freigegeben hat.

Interoperabilitätsverzeichnis:

Dokumentation der bisher vorhandenen Strukturen von datenverarbeitenden Systemen im Gesundheitswesen

Organisationen der Selbstverwaltung:

Verschiedene Aufgaben werden von der Bundesregierung an“ rechtlich verselbständigte Organisationen“ übertragen und somit „die Bürger unmittelbar an der Erfüllung staatlicher Aufgaben beteiligt“. (Quelle: Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverwaltung)

telekonsiliarischen Befundbeurteilung:

Arzt stellt Diagnose fernmündlich oder online auf Grundlage verfügbarer Informationen und Dokumente (z.B. Operationsberichte und Röntgenaufnahmen)

Telematik:

verbindet Elemente der Telekommunikation und der Informatik

Versichertenstammdaten:

Grundinformationen über den Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, Details zur Krankenversicherung + Versichertenstatus