Beschaffungswege für Ihr Messgerät

Woher nehmen, wenn nicht stehlen
So kommen Sie zu Ihrem Wunschgerät

Sie sind Diabetiker. Sie haben ein Messgerät von der Diabetesassistentin bekommen und messen ihren Blutzucker. Vielleicht bekommen Sie sogar die Sensoren (fälschlich oft „Teststreifen“ genannt) auf Rezept. Aber Sie möchten umsteigen auf ein Gerät mit App-Anbindung. Aber woher bekommen Sie das? Und was kostet das? Weniger als Sie denken!

Ausrüstung für Diabetiker: Messgerät, Stechhilfe, Insulin
Ausrüstung für Diabetiker: Messgerät, Sensoren, Stechhilfe, Insulin

Die Versorgung der Diabetiker mit Blutzuckermessgeräten ist ein Thema, das selbst viele Arzthelferinnen, Diabetesassistentinnen und sogar Ärzte nicht wirklich verstehen. Sie haben sich viele Jahre daran gewöhnt, dass der Praxisaussendienst der großen Pharmahersteller bei jedem Besuch eine Kiste voller Messgeräte mitbringt, die sie den Patienten zu „Testzwecken“ überlassen. Und natürlich haben die Diabetesassistentinnen für diese Geräte die Sensoren verschrieben.

Genau darum geht es nämlich: mit den Sensoren verdienen die Hersteller Geld – richtig viel Geld. Die Sensoren kosten ca. 50 Cent pro Stück und damit ein vielfaches der Produktionskosten. Letztere sind streng geheim. Sie liegen vermutlich im Bereich von wenigen zehntel Cent.

Dass dieses Vorgehen eine schwere Beeinträchtigung des Marktes darstellt, scheint auch den Mitarbeitern in den Arztpraxen nicht wirklich klar zu sein – es ist bequem, also ist es gut so. Auch die Krankenkassen freut es, denn auf diesem Wege verursacht die Geräteversorgung keine Kosten. Aber was machen kleinere und zumeist deutlich innovativere Hersteller, die keine Pharmakonzerne sind, keinen Praxisaussendienst haben? Wie sollen diese jemals in einem so abgeschotteten Markt Fuß fassen?

1. Verschreibung über ein Rezept
Blutzuckergeräte vom Arzt verschreiben lassen
Blutzuckermessgeräte kann man sich einfach vom Arzt verschreiben lassen

Die freie Verteilung von „Testgeräten“ über die Praxen ist grundsätzlich abzulehnen. Ein Blutzuckermessgerät ist ein Heilhilfsmittel. Es ist im Heilhilfsmittelkatalog eingetragen und kann und sollte bei Bedarf vom Arzt verschrieben werden – wie ein Rollstuhl, eine Seniorenwindel oder orthopädische Schuheinlagen.

Das Rezept Ihres Arztes übernimmt die Kosten für ein Blutzuckermessgerät in einer Höhe von bis zu 30.– EUR. Viele Blutzuckermessgeräte, die im Heilhilfsmittelkatalog gelistet sind kosten 30.– EUR oder weniger und können somit über ein Rezept in der nächsten Apotheke oder einem Sanitätshaus bestellt werden. Kann die Apotheke oder das Sanitätshaus ihr Wunschgerät nicht zu diesem Festpreis besorgen, scheuen Sie nicht die Suche im Internet. Internetapotheken bieten Messgeräte oft zu deutlich günstigeren Preisen an und manchmal können Sie im Rahmen eines Sonderangebotes auch ein Gerät auf Rezept bekommen, dessen regulärer Verkaufspreis über der 30.– EUR-Grenze liegt. Aber Achtung: vergewissern Sie sich vorher, ob die Internetapotheke auch mit Ihrer Krankenkasse zusammenarbeitet! Hier gibt es unterschiedliche Regelungen bei den Kassen. Klären Sie Ihre Kaufabsicht vorher telefonisch mit der Onlineapotheke ab!

Eine private Zuzahlung über die 30.– EUR-Grenze hinaus ist übrigens nicht vorgesehen. Kostet Ihr Wunschgerät € 30,95 können Sie das Gerät nicht über das Rezept erhalten und einen Euro dazulegen. Sie müssen es dann privat kaufen und komplett selbst bezahlen. Die Sensoren bekommen Sie aber auf jeden Fall auf Rezept – falls Sie die Bedingungen dazu erfüllen und der Arzt sie Ihnen verschreibt.

Sprechen sie gegebenenfalls die Mitarbeiter in Ihrer Arztpraxis an und bestehen Sie auf eine Verordnung über Rezept, wenn Sie ein bestimmtes Gerät haben wollen. Meiner Erfahrung nach sind die meisten Praxismitarbeiter erschreckend uninformiert: „Das soll gehen? Habe ich ja noch nie gehört …“ ist da oft noch die harmloseste Reaktion. Bleiben Sie hartnäckig. Spätestens nach Ihrer dritten Nachfrage sollte die Arzthelferin sich informieren und dann wird sie sehen, dass Sie recht hatten.

Oder Sie verweisen einfach die Praxismitarbeiter auf unsere Seite! Unser Ziel ist es, Informationen aus allen Bereich rund um Blutzuckermessgeräte mit einem Anschluß an eine Smartphone-App zu sammeln und an einer zentralen Stelle zusammen zu fassen.

2. Bezug des Messgerätes über den Hersteller

Neben der Verschreibung über ein Rezept gibt es noch eine zweite Bezugsquelle: bei fast allen Herstellern können Sie ein Blutzuckermessgerät telefonisch oder über die Internetseite kostenlos bestellen. Völlig ohne eine Cent zu bezahlen! Wie oben schon beschrieben: die Hersteller verdienen Geld mit den Sensoren, nicht mit den Geräten. Der Preis den Sie bezahlen ist ihre Adresse und damit die Information, dass der Hersteller weiß, dass Sie jetzt auch Diabetiker sind.

Die meisten Geräte die die wir hier vorstellen, haben genau auf diesem Weg zu uns gefunden! Die Wenigen für die das nicht zutraf konnten problemlos auf Rezept verschrieben werden.

Das Blutzuckermessgerät Medisana MediTouch 2 Connect ist das einzige Gerät, dass nicht im Heilhilfsmittelkatalog eingetragen ist. Sie bekommen also weder das Gerät noch die Sensoren über Rezept. Ganz offensichtlich wendet sich Medisana derzeit von den Diabetikern ab und konzentriert sich auf die wachsende Lifestyle-Gemeinde. Da wir kein Testgerät von Medisana bekommen haben, ist es uns auch nicht möglich das neue VitaDock+-System im Rahmen des Portals zu berücksichtigen. (Sept. 2016: Geändert! Sie finden das Gerät und die App inzwischen hier im Test!)

Das ist Schade, denn das alte VitaDock-System (nicht mehr im Markt) hat einen Standard gesetzt, an dem sich alle Mitbewerber orientieren müssen.

3. Bezug der App
Apps zur Erfassung von Gesundheitsdaten
Apps zur Erfassung von Gesundheitsdaten bieten einen echten Mehrwert

Die zugehörigen Apps können in der Regel kostenlos aus dem iTunes App-Store und dem Google Play Store heruntergeladen werden. Für die mySugr-App gibt es eine sehr eingschränkte Free-Version, die über in-App-Käufe auf verschiedene Pro-Versionen erweitert werden kann.

Die App der Techniker Krankenkasse ist nur für TK-Mitglieder gedacht. Wenn Sie einer anderen Krankenkasse angehören können Sie die App vier Wochen lang testen.

Es gibt noch eine Reihe weiterer Apps. Manche sind kostenlos, machen müssen gekauft werden. Es gibt auch Free-Versionen mit In-App-Käufen. Darunter sind nur einige wenige, die Daten direkt von einem oder mehreren Messgeräten übernehmen können.

Wir haben uns dahingehend eingeschränkt, dass wir nur Apps berücksichtigen, die entweder vom Hersteller des Messgerätes stammen oder von ihm offiziell empfohlen werden. Apps die keine Datenübernahmefunktion bieten oder keine Herstellerempfehlung haben werden wir in unser Portal nicht aufnehmen.

Die neuen CGM-Geräte zur kontinuierlichen Messung des Blutzuckers sind für unsere Seite sicher interessant, dazu müssten allerdings die Rahmenbedingungen einigermaßen stabil sein (Übernahme der Kosten sowie Teststellung von Gerät und Sensoren durch die Hersteller an uns). Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Thema noch zu neu. Aber wir bleiben dran.

(MR)


Aktueller Nachtrag November 2016:

Im Juni 2016 trat das neue Anti-Korruptionsgesetz (§299a StGB) in Kraft. Durch dieses Gesetz könnte die kostenlose Abgabe von Geräten durch Arztpraxen möglicherweise strafbar sein! Anfang August hat daraufhin die Firma Roche die Abgabe ihrer Geräte durch die Arztpraxen gestoppt. Die anderen großen Hersteller sind dieser Entscheidung dem Vernehmen nach stillschweigend gefolgt.

Ab sofort erhalten Sie ihr Blutzuckermessgerät ausschließlich auf Rezept in der Apotheke!

Auf dieser Internetseite finden Sie eine Zusammenstellung aller Blutzuckermessgeräte mit der Möglichkeit der Datenübernahme in eine Smartphone-App. Informieren Sie sich hier und bitten Sie die Praxismitarbeiter um ein Rezept für das von Ihnen bevorzugte Gerät!